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	<title><![CDATA[Neue Ökostromzahlen für Deutschland]]></title>
	
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	<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 10:06:00 +0200</pubDate>
	<description><![CDATA[  Die Bundesnetzagentur hat mit ihrem neuen Monitoringbericht 2011 (Monitoringbericht gemäß § 63 Abs, 4 EnWG i.V.m. § 35 EnWG) auch neue Zahlen zum Thema Ökostrom in Deutschland veröffentlicht. Diese Zahlen basieren auf dem Jahr 2010.Die Bundesnetzagentur definiert in ihrem Monitoring 2011 weiterhin Ökostromtarife als Stromtarife, „welcher aufgrund von Ökostrom-Labeln oder [der] Stromkennzeichnung“ als ein Angebot „mit besonderer Relevanz des Anteils der effizienten oder regenerativen Energiegewinnung ausgewiesen und zu einem besonderen Tarif angeboten/gehandelt wird“.  FN S. 150 Diese Definition wurde bereits in 2010 und 2009 genutzt.Für das Berichtsjahr 2010 haben sich rund 3,7 Mio. (8,80 %) (2009: 2,6 Mio./5,30 %) aller Haushaltskunden und rund 0,8 Mio. (18,90 %) (2009: 0,43 Mio./3,30%) aller weiteren Letztverbraucher (Gewerbe- und  Industriekunden) für einen Ökostromtarif entschieden. Das entspricht einem Volumen von rund 27,3 TWh (6,00 %) (2009: 17,39 TWh/3,90 %) der Gesamtabgabe.Insgesamt beziffert der Monitoringbericht den Anteil der gelabelten und nicht-gelabelten Ökostrommenge mit rund 40,30 TWh. Die Differenz zu der an die Letztverbraucher gelieferte Mengen (rund 27,3 TWh) wird zum einen dadurch erklärt, dass Lieferanten mit einem noch größeren Ökostromabsatz gerechnet haben, bzw. zum anderen dass Lieferanten ihre Stromkennzeichnung gegenüber dem bundesdeutschen Durchschnitt-Mix aufwerten wollten. Betrachtet man sich die Nutzung von Ökostrom-Labeln, so stieg der Anteil der nicht gelabelten Strommengen von 35 % auf 36,80 %. Das ok-power Label hatte in 2010 einen Anteil 11,50 % (2009: 14,40 %).Quelle: Monitoringberichte der Bundesnetzagentur 2010 und 2011]]></description>
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	<title><![CDATA[bdew Leitfaden zur Stromkennzeichnung veröffentlicht]]></title>
	
	<link>http://blog.bd-energy.com/blogs/alle-eintraege/beitrag/bdew-leitfaden-zur-stromkennzeichnung-veroeffentlicht.html</link>
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	<pubDate>Mon, 12 Sep 2011 10:01:00 +0200</pubDate>
	<description><![CDATA[  Der bdew hat mit Datum 9. September 2011 den neuen Leitfaden zur "Stromkennzeichnung" ((Umsetzungshilfe für Elektrizitäts-versorgungsunternehmen, Erzeuger und Lieferanten von Strom zu den Bestimmungen über die Stromkennzeichnung (§ 42 Abs. 1 bis 8 EnWG 2011 i. V. m. §§ 54 und 55 EEG 2012)), gültig ab dem Bilanzierungsjahr 2010, veröffentlicht. Der Leitfaden kann unter www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Datenplattform-Stromkennzeichnung herunter geladen werden.Nach Angaben des bdew hat „der Leitfaden ... für das Bilanzierungsjahr 2011 angepasst werden müssen, denn es werden sich Änderungen hinsichtlich des „Grünstromprivileges“ nach § 39 EEG 2012 (ehemals § 37 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009) ergeben, die bei der Ermittlung des Anteils „Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG“ nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 EnWG 2011 relevant sind. Zudem wird das Umweltbundesamt eventuell schon im Jahr 2012 das Herkunftsnachweisregister in Betrieb nehmen, sodass hier mit einer Regelung zu Herkunftsnachweisen über das Register zu rechnen sein kann.“ Quelle: bdew-Leitfaden zur Stromkennzeichnung, 09.09.2011]]></description>
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	<title><![CDATA[Neue Regelungen für die Stromkennzeichnung]]></title>
	
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	<pubDate>Wed, 31 Aug 2011 16:05:00 +0200</pubDate>
	<description><![CDATA[  Durch das „Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften“ (EnWG 2011) vom 28. Juli 2011 (BGBl. I 2011, S. 1554 ff), welches am 5. August 2011 in Kraft getreten ist und durch das neue „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ (EEG 2012) vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634 ff), welches am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, sind neue Regelungen für die Stromkennzeichnung der Energieversorger geschaffen worden.Neu im EnWG 2012 ist unter anderem, dass die Pflicht zur Veröffentlichung der Stromkennzeichnung nicht mehr am 15.12. eines Jahres zu erfolgen hat, sondern bereits am 01.11. eines Jahres. Zu beachten ist beispielsweise auch, dass die Ausweisung der Stromkennzeichnung jetzt auch verpflichtend im Internet (Website) des Unternehmens zu erfolgen hat und grafische Vorgaben zur Veröffentlichung der Daten aufgezeigt werden. Denn nach Auffassung des Bundesrats (Drucksache 343/11, S. 216) hat „die bisherige Praxis einiger Elektrizitätsversorgungsunternehmen .. gezeigt, dass die Darstellungsform der  Stromkennzeichnung teilweise so gewählt wird, dass diese von den Stromkunden kaum wahrgenommen werden kann oder nicht mit anderen Elektrizitätsversorgungsunternehmen vergleichbar ist“.Auch wurde der Energieträger-Mix weiter aufgeschlüsselt. Statt der bisherigen Positionen muss nun nach § 42 (1) EnWG prozentual der Anteil für Kernkraft, Kohle, Erdgas und sonstige fossile Energieträger, Erneuerbare Energien gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie sonstige Erneuerbare Energien angegeben werden.Sollte ein Unternehmen Strom unbekannter Herkunft beziehen (z. B. über die Börse), muss jetzt der ENTSO-E-Energieträgermix Deutschland dafür genutzt werden. Dieser wurde bereits durch den bdew veröffentlicht und schlüsselt sich wie folgt auf:Kernkraft:                                   27,9 %Kohle:                                        50,3 %Erdgas:                                      16,1 %Sonstige fossile Energieträger:     5,7 %EEG:                                         0 %Sonstige erneuerbare Energien:    0 %Zu beachten ist, dass der Anteil „sonstiger erneuerbarer Energien“ Null Prozent beträgt und dieses nach Forderung der Bundesnetzagentur so lange bleibt, wie das Herkunftsnachweisregister in Deutschland noch nicht eingeführt wurde. (Quelle: bdew, Datenbestimmung 2010 für den ENTSO-E-Energieträgermix für Deutschland gemäß § 42 EnWG Abs. 4 , 29.08.2011)Neu ist auch, dass nach § 42 (1) 5 EnWG eine Verwendung von Strom aus Erneuerbaren Energien zum Zweck der Stromkennzeichnung nur durch die drei folgenden Vorgaben ermöglicht wird. Zum einen durch (1) Herkunftsnachweise für Strom aus Erneuerbare Energien, die durch die zuständige Behörde nach § 55 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet wurden; durch (2) Strom, der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert wird (EEG-Quote) und (3) Strom aus Erneuerbare Energie als Anteil des nach § 42 (4) EnWG berechneten Energieträger-Mixes nach Maßgabe des Absatz 4 ausweist (ergo: ENTSO-E-Energieträgermix für Deutschland).Bei diesen drei Möglichkeiten ist Folgendes zu beachten.Herkunftsnachweise für Strom aus Erneuerbare Energien sind verpflichtend ab dem Tag der Inbetriebnahme des Herkunftsnachweisregisters gemäß § 55 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu nutzen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gibt dieses Datum bekannt.Wie bereits erwähnt, kann dem EnWG nach der Anteil "sonstiger Erneuerbarer Energien" des ENTSO-E-Energieträgermix für Deutschland für die Stromkennzeichnung genutzt werden. Allerdings wurde dieses erst mal durch die Bundesnetzagentur "auf null" gesetzt.Last but not least erfolgt die "Rückkehr" der EEG-Quote. Nicht mehr physikalisch, wie in der Vergangenheit, sondern "statistisch". Juristisch ausgedrückt sind nach § 54 Stromkennzeichnung entsprechend der EEG Umlage, Ansatz 4, "die Anteile der nach § 42 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes anzugebenden Energieträger .. mit Ausnahme des Anteils für Strom aus „Erneuerbare Energien, gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz“ entsprechend anteilig für die jeweilige Letztverbraucherin oder den jeweiligen Letztverbraucher um den nach Absatz 1 auszuweisenden Prozentsatz zu reduzieren". (Quelle: BGBl 2011, Teil I Nr. 42, 1651) Anders formuliert: die EEG-Quote verdrängt alle Energieträger. Auch den Anteil Sonstiger erneuerbarer Energien.]]></description>
</item>
<item>
	<title><![CDATA[VCS heißt jetzt „Verified Carbon Standard“]]></title>
	
	<link>http://blog.bd-energy.com/blogs/alle-eintraege/beitrag/vcs-heisst-jetzt-verified-carbon-standard.html</link>
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	<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 13:11:00 +0200</pubDate>
	<description><![CDATA[  Aus dem „Voluntary Carbon Standard” ist ab dem 01.03.2011 der “Verified Carbon Standard“ geworden. Die Namensänderung, welche nach Angaben des VCS die Marke stärken soll, ist Teil einer Marketingoffensive im 1. Halbjahr 2011. Die VCS Regeln und die Qualität der VCS Zertifikate wird weiterhin die gleiche bleiben, so der VCS.Wenn Sie das VCS Logo nutzen wollen, steht Ihnen dazu ein neuer Vertrag zur Verfügung. Dieser kann direkt beim VCS (Kristina Walton, kwalton@v-c-s.org) angefragt werden. Weiterhin sollen im März 2011 die überarbeiteten VCS Dokumente der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, ab Mai 2011 ist es geplant, die VCS Marketingbroschüre mit den neuen Logo auf der Internet-Seite des VCS herunterzuladen (www.v-c-s.org). Ende Mai 2011 soll dann die neue Internet-Seite online gehen.]]></description>
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	<title><![CDATA[Neue Ökostromzahlen für Deutschland]]></title>
	
	<link>http://blog.bd-energy.com/blogs/alle-eintraege/beitrag/neue-oekostromzahlen-fuer-deutschland.html</link>
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	<pubDate>Thu, 03 Feb 2011 10:04:00 +0200</pubDate>
	<description><![CDATA[  Inzwischen wurde der „Monitoringbericht 2010“ der Bundesnetzagentur veröffentlich. Auch in diesem Jahr wird wieder auf die Entwicklung im Ökostrom-Sektor eingegangen.Unter einem Ökostromtarif wird im Monitoring 2010 „… ein Stromtarif verstanden, welcher aufgrund von Ökostrom-Labeln oder Stromkennzeichnung als Stromtarif mit besonderer Relevanz des Anteils der effizienten oder regenerativen Energiegewinnung ausgewiesen und zu einem gesonderten Tarif angeboten/gehandelt wird.“ Diese Definition entspricht dem Monitoringbericht 2009, welche von der 2008er Version insofern abweicht, als dort davon gesprochen wird, dass „ein Ökostromprodukt … so definiert [wird], dass es aufgrund von Zertifizierung oder Stromkennzeichnung als Produkt mit besonderer Relevanz des Anteils, bzw. der Förderung erneuerbarer Energien ausgewiesen und zu einem gesonderten Tarif angeboten/gehandelt wird.“Nun zur Entwicklung des Marktes. Die Anzahl der Kunden, die 2009 Ökostrom in Deutschland bezogen haben, liegen lt. dem „Monitoringbericht 2010“ bei rund 2,6 Mio. Haushalten (2008: rund 1,97 Mio. Haushaltskunden) und bei rund 0,43 Mio. weitere Letztverbraucher (2008: 0,12 Mio. weitere Letztverbraucher). Gemessen am Anzahlbezogenen Anteil liegen hier die Haushalte bei rund sechs Prozent und die weiteren Letztverbraucher bei rund zehn Prozent. Gemessen am Absatz in TWh liegt hier das Volumen bei den Haushaltskunden bei rund sieben TWh und bei den weiteren Letztverbrauchern bei rund 10 TWh. Das entspricht einem Anteil von 3,9 % der Gesamtabgabe in 2009 (2008: 2,67 %).Betrachtet man sich die Nutzung von Ökostrom-Labeln, so stieg der Anteil der nicht gelabelten Strommengen von 27,3 % auf 35 %. Das ok-power Label hatte in 2008 mit 3,01 TWh einen Anteil von 21,4 % - in 2009 stieg das Volumen auf 3,64 TWh, aber der Anteil sank auf 14,4 %.Mit gut 12,5 TWh basiert knapp die Hälfte des gelabelten und nicht gelabelten Ökostroms in 2009 auf Herkunftsnachweisen des EECS Systems (2008: knapp 7 TWh). Rund 18 % stammen aus dem EEG Band (2008: 13 %, entfällt in 2010) und rund 35 % aus Lieferverträgen (2008: rund 37 %). Eine Kombination aus EECS Herkunftsnachweisen und Lieferverträgen wird bei rund 5 % der Mengen genutzt.]]></description>
</item>
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	<title><![CDATA[Klimaneutralität und Standards]]></title>
	
	<link>http://blog.bd-energy.com/blogs/alle-eintraege/beitrag/klimaneutralitaet-und-standards.html</link>
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	<pubDate>Mon, 25 Oct 2010 13:45:00 +0200</pubDate>
	<description><![CDATA[  „Klimaneutralität“ bezeichnet den Ausgleich von emittierten Treibhausgasen an einer Stelle, durch Einsparung der gleichen Menge Treibhausgas-Emissionen an einer anderen Stelle. Durch die global schädliche Wirkung der Treibhausgase muss die Vermeidung der Emissionen geographisch nicht mit der Entstehung übereinstimmen.Theoretisch kann man jedes Produkt und jede (Dienst-) Leistung klimaneutral stellen. Wir - die Bischoff +amp; Ditze Energy GmbH – haben z.B. die Reisetätigkeit der Bundesligamannschaft des HSV Handballs eine Saison, d.h. für alle Wettbewerbe, an denen die Mannschaft teilgenommen hat, klimaneutral gestellt (siehe auch den Blog „Der HSV ist klimaneutral“).Es handelt sich dabei um eine freiwillige Aktion, d.h. der HSV Handball ist keinesfalls verpflichtet, sich klimaneutral zu stellen, macht dieses aber aufgrund Engagements für die Umwelt gerne.Die Zertifikate des freiwilligen Marktes werden als „Verified Emission Reductions (VERs) bezeichnet. Je nach Projekt können VERs unterschiedliche Qualitätsstufen - sogenannte Standards -besitzen. Mit Stand Mitte 2010 gibt es Welt weit rund 20 verschiedene freiwillige Standards und Zertifizierungsprogramme, wobei einige dieser Standards vorwiegend regional begrenzt sind.Wir wollen an dieser Stelle auf zwei der bekanntesten drei Standards eingehen: dem „Voluntary Carbon Standard“ (VCS) mit einem Marktanteil von mehr als 33% und dem hochwertigen (und auch hochpreisigen) „Gold Standard“ (GS) mit einem Marktanteil von 7%. Der Standard „Climate Action Reserve“ (CAR) hat einen Marktanteil von 30%. Da es sich hierbei aber um einen nationalen US-Standard handelt, gehen auf diesen Standard hier nicht näher ein. ]]></description>
</item>
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	<title><![CDATA[Ökostrom in Deutschland]]></title>
	
	<link>http://blog.bd-energy.com/blogs/alle-eintraege/beitrag/oekostrom-in-deutschland.html</link>
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	<pubDate>Tue, 05 Oct 2010 15:34:00 +0200</pubDate>
	<description><![CDATA[  Um den Entwicklungen für Ökostrom in Deutschland anhand statistischer Zahlen zu folgen, stehen mehrere Quellen zur Verfügung, wobei bei den einzelnen Erhebungen auf die jeweiligen Besonderheiten zu achten ist. Der „Monitoringbericht 2009“ der Bundesnetzagentur berücksichtigt beispielsweise bei der Datenerhebung die Rückläufe der befragten Unternehmen und unterstreicht, dass seine mengenbezogene Marktabdeckung im Bereich der Elektrizitätslieferanten bei 94 % liegt (S. 119). Von der Zeitschrift „Energie +amp; Management“ wurde im Juli 2010 die 6. Umfrage bezüglich des Absatzes/Angebotes an Ökostrom veröffentlicht und man vermeldet Rückläufe aus der Energiewirtschaft in Summe von 285 Fragebögen. Dieses sind mehr als die Hälfte der angeschriebenen Unternehmen – trotzdem geht die Redaktion davon aus, dass „sich das Gros der wichtigsten Ökostromanbieter an der Umfrage beteiligt hat“. Beiden Umfragen ist gemeinsam, dass die Unternehmen direkt gefragt werden, wie hoch der Absatz an Ökostrom in einem Kalenderjahr gewesen ist. Nimmt man dazu im Vergleich die Werte des AIB, so lässt sich hier zwar jede „MWh“ genau ermitteln – allerdings mit „statistischen Tücken“. Beispielsweise lagen die Entwertungen innerhalb 2008 in Deutschland bei rund 8,15 TWh. Allerdings lassen die Zahlen keine Rückschlüsse zu, für welches Jahr jeweils entwertet wurde. Somit ist diese Zahl nicht automatisch gleichzusetzen mit dem jeweiligen Ökostrom-Verbrauch in einem Jahr.Zum Vergleich die Zahlen der Auswertungen, soweit diese aktuell vorliegen. Hierbei werden die Daten des „Monitoringberichts 2009“ für das Jahr 2008 genutzt, denn das Erscheinungsdatum des „Monitoringbericht 2010“ der Bundesnetzagentur mit den Daten für 2009 steht noch nicht fest. Die Anzahl der Kunden, die 2008 Ökostrom in Deutschland bezogen haben, liegen lt. „Monitoringbericht 2009“ bei rund 1,97 Mio. Haushaltskunden und rund 0,12 Mio. weitere Letztverbraucher. Das sind an der Gesamtzahl der Kunden in Deutschland 4,47 %, gemessen am Gesamtabsatz in Deutschland 2,67 %. Energie +amp; Management veröffentlichte in seiner 6. Umfrage für 2008 rund 1,12 Mio. Haushaltskunden und 0,062 Mio. Gewerbekunden. Für 2009 steigen die Werte in der Umfrage auf 2,13 Mio. Haushaltskunden und 0,149 Mio. Gewerbekunden und liegen somit oberhalb den 2008er Werte der Bundesnetzagentur. Für 2010 sieht die Prognose von Energie +amp; Management folgendes vor - man geht von rund 2,19 Mio. Haushaltskunden und rund 0,097 Mio. Gewerbekunden aus.Den statistischen Angaben des AIB (Association of Issuing Body) zufolge betrug die Höhe der Entwertungen in EECS in Deutschland 2008 rund 8,15 Mio. Zertifikate, 2009 lag der Wert bei 17,08 Mio. und in 2010 bereits bei rund 13,52 Mio. Wie bereits geäußert, es ist nicht gesagt, dass die Zertifikate auch für das jeweilige Jahr entwertet wurden. Abschließend muss angemerkt werden, dass die Herkunftsnachweise nicht nur für spezielle Ökostrom-Tarife bzw. Angebote der Unternehmen genutzt werden, sondern auch von einzelnen Unternehmen dazu eingesetzt werden, ihre Stromkennzeichnung für das gesamte Unternehmen zu aufzuwerten. Quellen: Monitoringbericht 2009 der Bundesnetzagentur / Energie +amp; Management, Ökostrom/Ökogas, 15.07.2010, Seite 17 ff / AIB „3rd August 2010 - 2nd quarter 2010 statistics“, www.aib-net.org“ ]]></description>
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<item>
	<title><![CDATA[80 Bälle für die HSV Handball Jugend]]></title>
	
	<link>http://blog.bd-energy.com/blogs/alle-eintraege/beitrag/80-baelle-fuer-die-hsv-handball-jugend.html</link>
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	<pubDate>Tue, 14 Sep 2010 14:31:00 +0200</pubDate>
	<description><![CDATA[  Aus unserer Überzeugung heraus, die Jugend bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen und den Jugendsport zu fördern, haben wir - die Bischoff +amp; Ditze Energy GmbH - dem HSV Jugendsport 80 Handbälle zur Verfügung gestellt. Diese wurden im Rahmen des Bundesliga-Handballspiels gegen GWD Minden an Christian Fitzek - sportlicher Leiter des HSV Handball - und einem Jugendspieler auf dem Spielfeld übergeben. Es kann daher niemanden überraschen, dass uns die jüngsten Erfolge der HSV-Jugend besonders gefreut haben. Zum ersten Mal in der Geschichte des HSV Jugendsports sicherte sich eine Jugendmannschaft den HHV-Pokal. Im Finalspiel am 1. Mai in Esingen gewannen die C-Junioren gegen die SG Hamburg-Nord mit 23:17 Zählern.]]></description>
</item>
<item>
	<title><![CDATA[Gütekriterien für Ökostrom]]></title>
	
	<link>http://blog.bd-energy.com/blogs/alle-eintraege/beitrag/guetekriterien-fuer-oekostrom.html</link>
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	<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 13:25:00 +0200</pubDate>
	<description><![CDATA[  Bevor wir uns den Gütekriterien für Ökostrom zuwenden, will ich zunächst eine weitere Form von Ökostrom – das sogenannte Fondsmodell – erwähnen. Beim Fondsmodell bezieht der Verbraucher in aller Regel Graustrom, also Strom der in Atom-, Kohle- oder Gaskraftwerken produziert worden ist. Er zahlt jedoch einen Aufschlag auf seine Stromkosten. Dieser Aufschlag wird dann vom jeweiligen Anbieter in den Neubau erneuerbarer Energien investiert. Da in Deutschland jedoch das Händlermodell, das Modell über Herkunftsnachweise, favorisiert wird, konzentriere ich mich im Folgenden auf die Frage wie gut Ökostromprodukte auf Basis von Herkunftsnachweisen sind.Zunächst einmal ist es natürlich immer zu begrüßen, wenn ein Stadtwerk beschließt den Kunden ein Ökostrom-Produkt anzubieten, da dies immer auch ein politisches Signal darstellt. Die für den Energieanbieter kostengünstigste Variante ist der Erwerb von Herkunftsnachweisen von alten (bereits steuerlich abgeschriebenen) Wasserkraftwerken. Kritiker bemängeln hierbei, dass dadurch der Ausbau erneuerbarer Energien nicht gefördert wird, sondern lediglich eine Umverteilung sowieso vorhandener Strommengen vorgenommen wird. Im Kern ist diese Kritik zunächst einmal richtig, aber Sie greift, meiner Meinung nach, zu kurz. Zum einen kann es natürlich sehr sinnvoll sein ein älteres Kraftwerk weiter zu betreiben, wenn dieses technologisch und ökologisch auf dem neuesten Stand ist. Da jeder Kraftwerksneubau ein Eingriff in die Natur darstellt, wäre es doch nahezu sträflich ein solches Kraftwerk durch ein neues Kraftwerk zu ersetzen. Ein ökonomisch abgeschriebenes Kraftwerk muss noch lange nicht ökologisch abgeschrieben sein. Zum Anderen halte ich die Kraftwerksebene für den falschen Ansatzpunkt. Viel interessanter ist doch der Kraftwerksbetreiber, der die Zertifikate verkauft, bei dem also zusätzliche Gewinne generiert werden. „Was passiert mit dem Geld? Investiert der Betreiber in den Neubau erneuerbarer Energien oder erhöht der Verkauf der Zertifikate ausschließlich den Gewinn des Unternehmens?“ - Sind meiner Meinung nach die wirklich wichtigen Fragen und nicht die nach dem Alter des Kraftwerks. Die Zusätzlichkeit (Additionalität) / Nachhaltigkeit kann nicht am Alter eines Kraftwerks festgemacht werden, sondern daran, ob der Betreiber auch zukünftig den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben wird, um so auch weiter zum ökologischen Umbau der Energiewirtschaft beizutragen.Im deutschen Markt gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Qualitätslabeln, die dem Verbraucher anzeigen, ob ein Ökostrom-Produkt auch einer Zusätzlichkeit und Nachhaltigkeit genüge tut. Bei dem OK Power Label des Vereins Energievision wird hierbei auf das Alter der Kraftwerke geachtet. Ein Drittel der Anlagen aus denen die Herkunftsnachweise stammen müssen sechs Jahre oder jünger sein, ein Drittel muss jünger 12 Jahre sein und ein Drittel der Herkunftsnachweise darf aus älteren Bestandsanlagen stammen. Ähnlich verhält es sich beim EE01 Label des TÜV Süd. Hier müssen 25% der Herkunftsnachweise aus Kraftwerken stammen, die 3 Jahre oder jünger sind und 75% der Herkunftsnachweise dürfen aus älteren Bestandsanlagen stammen. Beide Label legen zudem zugrunde, dass die Kraftwerksbetreiber eine grundsätzlich ökologische Ausrichtung haben.Bei unserem eigenen Label (Bischoff +amp; Ditze Energy) „Renewable +“ haben wir gänzlich auf Altersbeschränkungen verzichtet und uns zu 100% auf den Geldfluss, sprich auf den Ausbau erneuerbarer Energien fokussiert. Renewable + garantiert, dass die Kraftwerksbetreiber während der Lieferperiode (Zeitraum für den der Herkunftsnachweis ausgestellt wird) in den Ausbau / Neubau erneuerbarer Energien investiert bzw. in entsprechende ökologische Maßnahmen investiert. Diese Garantie lassen wir vom TÜV Rheinland auditieren und zertifizieren. Wie man sieht, haben Energieversorger also eine ganze Reihe an Bausteinen aus denen sie ihr Ökostrom-Produkt zusammensetzen können. Energieversorger können auf die Qualitätslabel zurückgreifen, sie können ungelabelte Herkunftsnachweise nutzen und eventuelle Mehreinnahmen z.B. in lokale Naturschutzprojekte fließen lassen – also das Fondsmodell mit dem Händlermodell verknüpfen – und vieles mehr. Die gleiche Vielfalt hat der Verbraucher, insbesondere da die Energieversorger ihre Ökostrom-Produkte natürlich massiv bewerben. Der Verbraucher kann also, dass für ihn – gemäß seinen finanziellen Möglichkeiten und inhaltlichen Ansprüchen – passende Ökostrom-Produkt auswählen.Und egal für welches Ökostrom-Produkt er sich entscheidet, der Wechsel zu einem Ökostrom-Produkt ist immer ein politisches Signal für eine ökologische, nachhaltige Umgestaltung der Energiewirtschaft.]]></description>
</item>
<item>
	<title><![CDATA[Day-After Handel]]></title>
	
	<link>http://blog.bd-energy.com/blogs/alle-eintraege/beitrag/day-after-handel.html</link>
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	<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 13:29:00 +0200</pubDate>
	<description><![CDATA[  Die Grafik zeigt deutlich die Risiken, welche sich beim Bezug von Ausgleichsenergie ergeben. Allein die Bandbreite der monatlichen Durchschnittspreise lässt die monetären Risiken schon erahnen. Bei Betrachtung der Viertelstundenwerte der Ausgleichsenergiepreise ergeben sich zwischen Januar und Mai 2010 Preisausschläge von -300 €/MWh im Minimum und 600 €/MWh im Maximum! Im gleichen Zeitraum schwankten die EPEX Spotpreise lediglich zwischen -18 €/MWh und 88 €/MWh.Ganz ohne Ausgleichsenergie geht es jedoch nicht - am Ende des Tages wird immer eine Diskrepanz zwischen der Absatzprognose und dem tatsächlichen Verbrauch bestehen. Bereits der Ausfall einer einzigen größeren Verbrauchseinheit kann bei einem energieintensiven Unternehmen einen spürbaren Einbruch des Verbrauchs zur Folge haben. Energieversorgungsunternehmen, welche das Verbrauchsverhalten ihrer leistungsgemessenen Kunden nicht beeinflussen können, trifft eine Änderung des Verbrauchsverhaltens noch unvorbereiteter. Zwar wird durch Portfolioeffekte ein gewisser Anteil der Fahrplanabweichungen abgefangen, in einzelnen Zeiträumen können sich die Abweichungen aber auch summieren. Über den Tag hinweg ergeben sich so Schwankungen in der Energiebilanz, die viertelstündlich erfasst und ausgeglichen werden müssen.Bevor allerdings jeder einzelne Bilanzkreisverantwortliche seine Abweichungen direkt mit dem Übertragungsnetzbetreiber abrechnet und dabei auf für ihn möglichst günstige Ausgleichsenergiepreise, hofft, gibt es eine marktnahe Alternative - den Day-After-Handel über die bilaterale Handelsplattform "IntradayS Market". Auf dieser Plattform können Marktteilnehmer bis 16 Uhr des Folgetages untereinander rückwirkend einen Bilanzausgleich für den Vortag herstellen und dadurch das Risiko hoher und niedriger Ausgleichsenergiepreise umgehen. Die Preise, zu denen der bilaterale Bilanzausgleich am Day-After-Markt erfolgt, sind dabei identisch mit den EPEX Spotpreisen für den jeweiligen Tag. Marktteilnehmer sind Energieversorger, Stadtwerke, Händler und Unternehmen aus der Industrie.Als vielseitiger und flexibler Dienstleister haben wir uns intensiv mit den Möglichkeiten, die der Day-After Handel bietet, auseinandergesetzt und ihn in unser Dienstleistungsspektrum aufgenommen. Unsere Kunden überzeugt vor allem die Risikominimierung, die Planungssicherheit und nicht zuletzt das beträchtliche Einsparpotential.]]></description>
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