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bdew Leitfaden zur Stromkennzeichnung veröffentlicht

Der bdew hat mit Datum 9. September 2011 den neuen Leitfaden zur "Stromkennzeichnung" ((Umsetzungshilfe für Elektrizitäts-versorgungsunternehmen, Erzeuger und Lieferanten von Strom zu den Bestimmungen über die Stromkennzeichnung (§ 42 Abs. 1 bis 8 EnWG 2011 i. V. m. §§ 54 und 55 EEG 2012)), gültig ab dem Bilanzierungsjahr 2010, veröffentlicht. Der Leitfaden kann unter www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Datenplattform-Stromkennzeichnung herunter geladen werden.

 

Nach Angaben des bdew hat „der Leitfaden ... für das Bilanzierungsjahr 2011 angepasst werden müssen, denn es werden sich Änderungen hinsichtlich des „Grünstromprivileges“ nach § 39 EEG 2012 (ehemals § 37 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009) ergeben, die bei der Ermittlung des Anteils „Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG“ nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 EnWG 2011 relevant sind. Zudem wird das Umweltbundesamt eventuell schon im Jahr 2012 das Herkunftsnachweisregister in Betrieb nehmen, sodass hier mit einer Regelung zu Herkunftsnachweisen über das Register zu rechnen sein kann.“ Quelle: bdew-Leitfaden zur Stromkennzeichnung, 09.09.2011

Oliver Germeroth12.09.2011
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